Diego Faßnacht verteidigt den Antrag beim 32. Bundesparteitag in Leipzug (Foto: Höring)
Deutschland ist ein attraktives Land, das viele Chancen bietet. Wir als CDU wollen diese Attraktivität für gut ausgebildete, leistungsbereite und integrationswillige Menschen aus anderen Ländern weiter steigern. Wir wollen sie für unser Land gewinnen und laden sie ein, ihr Wissen, ihre Ideen und ihre Tatkraft bei uns einzubringen. Nur mit Einwanderung können wir unsere Wettbewerbsfähigkeit und unseren Wohlstand in Deutschland angesichts der demografischen Entwicklung und des bereits heute bestehenden Mangels an Fachkräften für die Zukunft sichern.
Die CDU Deutschlands hat deshalb entscheidend dazu beigetragen, das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Bundestag und Bundesrat zu verabschieden. Es schafft den Rahmen für eine dem wirtschaftlichen Bedarf entsprechende gezielte Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten. Ziel ist, dass diejenigen Fachkräfte zu uns kommen können, die unsere Unternehmen angesichts des großen Personalbedarfs und leerer Bewerbermärkte dringend benötigen. Das sind Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Personen mit qualifizierter Berufsausbildung.
Zu den wesentlichen Neuerungen gehören:
- ein einheitlicher Fachkräftebegriff, der Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung umfasst, der Verzicht auf eine Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag,
- der Wegfall der Begrenzung auf Mangelberufe bei qualifizierter Berufsausbildung,
- die Möglichkeit für Fachkräfte, mit qualifizierter Berufsausbildung entsprechend der bestehenden Regelung für Hochschulabsolventen für eine befristete Zeit zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen
- (Voraussetzung: deutsche Sprachkenntnisse und Lebensunterhaltssicherung), bei Vorliegen eines geprüften ausländischen Abschlusses verbesserte Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen im Inland mit dem Ziel der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen, Verfahrensvereinfachungen durch eine Bündelung der Zuständigkeiten bei zentralen Ausländerbehörden und beschleunigte Verfahren für Fachkräfte.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. März 2020 und im Rahmen einer vorgesehenen Evaluierung nach zwei Jahren ist zu prüfen, ob es gelungen ist, die Regelungen klarer zu systematisieren, zu vereinfachen und übersichtlicher zu gestalten, damit sie für Einwanderungswillige im Ausland transparenter sind. Zu dieser Prüfung gehört auch, ob weitere gesetzliche Regelungen auf dem Feld der Einwanderung, wie etwa die Einbürgerungsregelungen aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz, zu einem Gesetzesbuch zusammengeführt werden können. Flüchtlings- und Arbeitsmigration bleiben dabei klar voneinander getrennt.
Schengen vollenden
Wir streben an, dass es in der EU nur ein einmaliges Asylverfahren für einen Asylbewerber geben darf. Es darf künftig keine Möglichkeiten für Antragstellungen in mehreren Ländern geben. Unser Ziel sind außerdem gemeinsame Standards für Anerkennung von Asyl in Europa.
Die europäische Grenzagentur FRONTEX wollen wir so zügig wie möglich zu einer operativen Grenzpolizei ausbauen. In einem Zwischenschritt soll die Europäische Grenzpolizei zunächst den jeweils nationalen Grenzschutz an der Außengrenze unterstützen, bis die europäische Grenzagentur ihre volle Stärke erreicht hat.
Deutsche Polizisten sollen sich im Verhältnis einer ausgewogenen Gewichtung an der europäischen Grenzpolizei beteiligen.
Die Pläne der Europäischen Union für ein elektronisches Ein-und Ausreiseregister unterstützen wir.
Bereits an den Schengen-Außengrenzen muss geprüft werden, ob ein Asylanspruch, ein Flüchtlingsstatus oder ein anderer Einreisegrund vorliegt. Bereits an den Außengrenzen des Schengen-Raums, in Hotspots und Transitzentren, müssen die Zurückweisung nicht einreiseberechtigter Personen und die Rückführung der Personen ohne Asylgrund und ohne Flüchtlingsstatus erfolgen. Dafür müssen wir das Schengen-Informationssystem entsprechend ausbauen. Wir wollen ein einheitliches Datensystem für die Behörden, national und auch international.
Asyl ist gemäß der Dubliner Übereinkommen in dem Land zu beantragen, in dem zuerst europäischer Boden betreten wird. Eine weitere Harmonisierung der nationalen europäischen Asylgesetze ist dringend notwendig.
Migration in und nach Deutschland ordnen, steuern und begrenzen
Die Attraktivität Deutschlands für nicht schutzbedürftige Personen muss weiter verringert werden. Für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten wie Marokko, Tunesien, Algerien, den Balkan-Staaten und Georgien müssen beschleunigte Asylverfahren möglich sein. Auch viele andere Staaten mit einer Schutzquote von unter fünf Prozent müssen zügig entsprechend eingestuft werden. Auch über diese Staaten hinaus wollen wir Verfahren und den Instanzenzug beschleunigen und verkürzen.
Zur Sicherung der deutschen Grenzen brauchen wir eine intelligente Grenzüberwachung, bis hin zu Zurückweisungen, die die nötige Flexibilität hat, um anlassbezogen auf die Entwicklung von Brennpunkten zu reagieren. Neben dem 30-Kilometer-Grenzbereich müssen dazu anlassbezogene Kontrollen entlang der Reisewege gehören. Dazu wollen wir die Befugnisse der Bundespolizei für grenz-und aufenthaltsrechtliche Maßnahmen in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich ausweiten.
Ausweisungen straffällig gewordener Asylbewerber müssen unter erleichterten Bedingungen möglich sein. Asylbewerber, die zu einer Strafe von 90 Tagessätzen oder mehr verurteilt werden, die Gewalt gegen Polizisten oder anderen Hilfsdiensten oder Sexualstraftaten verübt haben, müssen sofort ausgewiesen werden. Diese Ausweisungen müssen für den gesamten Schengen-Raum gelten.
Staaten, die sich bei nachweislicher Identifizierung ihrer Staatsangehörigen ohne Passpapiere nicht kooperativ zeigen, muss mit geeigneten Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und restriktiver Visapolitik begegnet werden, um künftig besser zu Lösungen zu kommen.
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