Zu den Wahlparteitagen legt die Kreisgeschäftsstelle jeweils einen schriftlichen Tätigkeitsbericht der Vereinigungen, Sonderorganisationen, Abgeordneten und der Kreispartei, teilweise auch der Kreispartei vor.
Zu den Wahlparteitagen legt die Kreisgeschäftsstelle jeweils einen schriftlichen Tätigkeitsbericht der Vereinigungen, Sonderorganisationen, Abgeordneten und der Kreispartei, teilweise auch der Kreispartei vor.