§ 11 (Zuständigkeit der Kreisparteigerichte) Die Kreisparteigerichte sind zuständig zur Entscheidung in folgenden Fällen:
Ausschluss von Mitgliedern aus der CDU, mit Ausnahme der Mitglieder des Landes- und Bundesvorstandes sowie von Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Landtage (Bürgerschaften),
Widersprüche von Mitgliedern gegen die vorläufige Untersagung der Ausübung von Mitgliedschaftsrechten bis zur rechtskräftigen Entscheidung der zuständigen Parteigerichte in Ausschlussfällen, ausgenommen in den Fällen des § 13 Abs. 1 Ziffer 2,
Widersprüche von Mitgliedern gegen Ordnungsmaßnahmen, die der Vorstand des Kreisverbandes oder des Stadt-/Gemeindeverbandes bzw. Stadtbezirksverbandes gegen sie verhängt hat,
Rehabilitationsverfahren auf Antrag eines Mitglieds, ausgenommen Mitglieder des Landes- und Bundesvorstandes, gegen sich selbst, wenn ihm von anderen Mitgliedern der Vorwurf parteischädigenden oder ehrenrührigen Verhaltens gemacht worden ist,
rechtliche Auseinandersetzungen über Auslegung und Anwendung der Satzung des Kreisverbandes,
rechtliche Auseinandersetzungen zwischen dem Kreisverband und Kreisvereinigungen sowie zwischen Kreisvereinigungen untereinander,
Widersprüche von Stadt-/Gemeindeverbänden bzw. Stadtbezirksverbänden und Vereinigungen gegen Ordnungsmaßnahmen des Kreisverbandes gegenüber Stadt-/Gemein-deverbänden bzw. Stadtbezirksverbänden oder Vereinigungen oder gegen Amtsenthebung ihrer Organe (§ 16 Parteiengesetz),
Anfechtung von Wahlen im Zuständigkeitsbereich des Kreisverbandes,
rechtliche Auseinandersetzungen, die weder zur Zuständigkeit der Landesparteigerichte noch zur Zuständigkeit des Bundesparteigerichts gehören.
Besetzung
Dem Kreisparteigericht der CDU Rheinisch-Bergischer Kreis gehören in der Amtszeit 2021-2025 drei ordentliche und drei stellvertretende Mitglieder an:
Vorsitzende des Kreisparteigerichts
Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen Bergisch Gladbach
stellv. Vorsitzender des Kreisparteigerichts
Stefan Görnert Erster Beigeordneter der Stadt Wermelskirchen Wermelskirchen
Ferdinand Schönenborn Dezernent a.D. Bergisch Gladbach
Kontakt/Geschäftsstelle
Gem. Statut hat das Kreisparteigericht seine Geschäftsstelle bei der CDU-Kreisgeschäftsstelle:
Kreisparteigericht der CDU Rheinisch-Bergischer Kreis c/o CDU-Kreisgeschäftsstelle Am Stadion 18-24 51465 Bergisch Gladbach
Anträge sind in Schriftform im Original sowie vier Kopien ausschließlich bei der Geschäftsstelle einzureichen. Näheres regelt die PGO, die im Statut enthalten ist.
Fragen können an die Geschäftsstelle auch telefonisch unter 02202 936950 oder per E-Mail an kreisparteigericht [at] cdu-rhein-berg.de (kreisparteigericht (at) cdu-rhein-berg.de) gerichtet werden.