Einladung zur Aufstellung unseres Landratskandidaten

19.09.2024
Kreisverband

Donnerstag, 19. September 2024, 19:30 Uhr, Burscheid

 

An die im Rheinisch-Bergischen Kreis zur Kommunalwahl wahlberechtigten CDU-Mitglieder sowie an die Mitglieder des CDU-Kreisverbandes Rheinisch-Bergischer Kreis

2. September 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

im kommenden Jahr werden zwischen Sommer- und Herbstferien die nächsten Kommunalwahlen stattfinden. Der genaue Termin steht heute noch nicht fest. Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie u.a. zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden und sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen.

Im Hinblick auf die bevorstehende Kommunalwahl lade ich Sie deshalb hiermit herzlich zu einer ersten Mitgliederversammlung ein. Wir stellen unseren Bewerber für die Landratswahl auf!

Donnerstag, 19. September 2024
19:30 Uhr

Johannes-Löh-Gesamtschule
Auf dem Schulberg 2-4
51399 Burscheid

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung

2.  Regularien
a) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
b) Wahl eines Versammlungsleiters
c) Genehmigung der Tagesordnung
d) Wahl einer Wahlkommission zur Mandatsprüfung und Stimmzählung
e) Wahl eines Schriftführers für die nach dem Muster der Kommunalwahlordnung (KWahlO) anzufertigende Niederschrift
f) Wahl von zwei Versammlungsteilnehmern, die neben dem Versammlungsleiter nach dem Muster der KWahlO an Eides statt versichern, dass die Wahl des Bewerbers in geheimer Abstimmung erfolgt ist
g) Wahl einer Vertrauensperson und stellv. Vertrauensperson für den nach dem Muster der KWahlO dem Wahlleiter einzureichenden Wahlvorschlag

3. Bericht der Wahlkommission zum Ergebnis der Mandatsprüfung

4. Hinweise und Feststellungen zum Aufstellungsverfahren

5. Wahl des Bewerbers für die Landratswahl

6. Verlesen und Genehmigung der Niederschrift nach dem Muster der KWahlO

7. Verschiedenes

8. Schlusswort und Ende der Veranstaltung

Bitte beachten Sie auch die nachfolgend abgedruckten wichtigen Hinweise!

Ihre Anmeldung in der Kreisgeschäftsstelle erleichtert unsere Planung: telefonisch unter 02202 936950 oder per E-Mail an veranstaltung [at] cdu-rhein-berg.de (subject: Anmeldung%20Landratsaufstellung)

Selbstverständlich können Sie auch ohne vorherige Anmeldung (spontan) an der Mitgliederversammlung teilnehmen und eine Anmeldung zwingt auch nicht zur Teilnahme.

Im Namen des Kreisvorstandes freue ich mich auf Ihr Kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hermann-Josef Tebroke, MdB
Kreisvorsitzender

Hinweise:

1. Bei form- (schriftlich) und fristgerechter (10 Tage Ladungsfrist) Einladung ist die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.

2. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit, damit Sie sich im Bedarfsfall im Tagungsbüro ausweisen können und die Mandatsprüfungskommission Ihre Stimmberechtigung erforderlichenfalls überprüfen kann.

3. Alle Ämter und Funktionen stehen unabhängig von der sprachlichen Bezeichnung selbstverständlich in gleicher Weise Frauen, Männern und diversgeschlechtlichen Menschen offen. Die Verwendung des generischen Maskulinums in dieser Einladung erfolgt lediglich zwecks besserer Lesbarkeit.

4. An der Wahl des Bewerbers für die Landratswahl können nur teilnehmen:
a) Mitglieder unseres CDU-Kreisverbandes, die am Versammlungstag im Wahlgebiet (=Kreisgebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises) wahlberechtigt sind,
b) sonstige Mitglieder der CDU Deutschlands, die am Versammlungstag im Wahlgebiet (=Kreisgebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises) wahlberechtigt sind, aber einem anderen Parteiverband außerhalb des Wahlgebiets angehören.

5. Wahlberechtigt ist, wer am Versammlungstag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt, das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Versammlung im Wahlgebiet (=Kreisgebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises) seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets (=Kreisgebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises) hat. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.