CDU-Fraktionsvorsitzender Uwe Pakendorf | Foto: Manfred Esser
Die Ereignisse der Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 haben im Rheinisch-Bergischen Kreis aufgrund des flächendeckenden Dauerregens zu einer sehr unterschiedlichen Intensität und Gründen von Überflutungsereignissen geführt. Während verschiedene in den Kommunen durchgeführte Hochwasser-Schutzmaßnahmen sehr gute Wirkung gezeigt und damit ihre Praxistauglichkeit unter Beweis gestellt haben, kam es zum Teil lokal an Bachläufen und auch großflächig an Flussläufen insbesondere von Wupper und Sülz im Kreis-Gebiet zu enormen Sach- und Personenschäden. Ehrenamtliche Kräfte haben während und nach der Flut Gewaltiges geleistet.
Nun gilt es jedoch, Lehren aus den unterschiedlichen Flutereignissen zu ziehen und sich für erwartbare zukünftige Hochwasser-Ereignisse mit zunehmender Intensität aufgrund des Klimawandels vorzubereiten, um Mensch und Sachwerte noch besser zu schützen.
Das Starkregenereignis vom 14. und 15. Juli 2021 hat gezeigt, von welcher enormen Wichtigkeit die vom Kreistag beauftragte Klimawandel-Vorsorgestrategie ist. Ein Teilbaustein ist dabei die Analyse und Berechnung von Starkregenereignissen. Im Zukunftsausschuss am 30.08.2021 und im Ausschuss für Umwelt und Planung am 02.09.2021 werden die in Zusammenarbeit mit den Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises erstellten Ergebnisse der Analyse von Starkregenereignissen mit den entsprechenden Daten vorgestellt. Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen, dass die Erfahrungen des vergangenen Starkregenereignisses bereits in die Simulation eingearbeitet wurden, bitten die Verwaltung allerdings in einem in den Zukunftsausschuss und Ausschuss für Umwelt und Planung eingebrachten Antrag bei einer grundlegenden Überprüfung aller Hochwasser-Risikokarten im Zuge der Harmonisierung mit den Starkregen-Risikokarten das Gesamtsystem (und damit auch die eigenen Karten) zu evaluieren.
Dennoch zeigt sich bereits jetzt aufgrund der Erfahrungen des vergangenen Starkregenereignisses, dass die Komplexität der Wirksamkeit von Hochwasser-Schutzmaßnahmen in Verbindung mit ihrer Wirkung auf sehr unterschiedliche Hochwasser-Situationen enorm ist. Starkregen kann zum Beispiel sehr lokal in kurzer Dauer mit enorm hohen Regenmengen auftreten, jedoch auch die Form von Dauer-Landregen mit hohen Regenmengen über einen langen Zeitraum haben – ein Zusammenwirken mit einer Schneeschmelze führt wiederum zu einem anderen Verhalten in Fließgewässern.
Aufgrund von vor-Ort-Erfahrungen des vergangenen starken Dauerregen-Ereignisses aus Juli 2021 zeigt sich insbesondere an einigen Flussläufen im Kreis-Gebiet, dass die Berechnungen der Bezirksregierung Köln für 200- bis 500-jährliche Hochwasserereignisse (HQextrem) im Scheitelpunkt der lokalen Überflutungen zum Teil übertroffen wurden. Insofern stellt sich für die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Frage, inwieweit eine Überprüfung der bestehenden Hochwasser-Risiko- und Gefahrenkarten im Detail vor Ort notwendig sein könnte. Sollte die Berechnungsgrundlage noch einmal überprüft werden müssen, wird dies vermutlich auch Auswirkungen auf die Berechnungen zu baurechtlich besonders relevanten hundertjährlichen-Hochwasserereignissen (HQ100) haben. Eine Harmonisierung der Berechnungen des Kreises in Bezug auf Starkregenereignisse im Kreisgebiet und der Hochwassersimulationen der Bezirksregierung in Verbindung mit den Erfahrungen des Hochwasserereignisses vom 14./15 Juli 2021 wird in diesem Zusammenhang von beiden Fraktionen für sinnvoll erachtet. Für bestehende Baugebiete gilt selbstredend Bestandsschutz – neue noch nicht bebaute Gebiete wären von einer eventuellen Ausweitung von Flut-Risikogebieten jedoch betroffen.
Zudem hat sich aufgrund der Entwicklung der Scheitelwellen der Flut an den Flussläufen im Kreis-Gebiet vom 14./15. Juli 2021 gezeigt, dass eine genaue Berechnung der Hochwasserentwicklung aufgrund von vorliegenden Wettervorhersagen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) notwendig ist, um Anwohnerinnen und Anwohner von Gewässern im Kreis-Gebiet gezielt und frühzeitig warnen zu können. Die Ereignisse haben die besondere Bedeutung des technischen Hochwasserschutzes, insbesondere der Talsperren deutlich gemacht. Dies bedeutet, dass den Talsperren sowohl die Sicherung der Wasserversorgung als auch der Hochwasserschutz als Aufgabe zukommt. Sie werden zukünftig eine größere Pufferfunktion für beide Aufgaben wahrnehmen müssen und sind von den Wasserverbänden entsprechend auszustatten. Zur Gewährleistung eines hinreichenden Hochwasserschutzes müssen alle Gewässer – und damit auch kleine Bäche – betrachtet und Informationen über weitere relevante Faktoren wie die Beschaffenheit und die Sättigung der Böden einbezogen werden. Dazu bedarf es eines sehr genauen Berechnungsmodells, das bei Extrem-Wetterereignissen lokale Regenmengen möglichst genau vorhersagt (z.B. Regenradarkarten) und deren Auswirkung auf die Bach- und Flussläufe vorausberechnet. Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten eine Untersuchung zur Machbarkeit eines solchen Berechnungsmodells und Frühwarnsystems für elementar wichtig. Eine Zusammenarbeit mit den entsprechenden übergeordneten Behörden und Institutionen ist anzustreben, auch um eventuell mögliche Fördermittel zu akquirieren. Es wird gebeten, eine entsprechende Machbarkeit zum Schutz der Bürgerinnen und Bürgern im Kreis schnellstmöglich zu überprüfen und dem Kreistag zu berichten beziehungsweise als Beschluss vorzulegen.
In Einzelfällen hat sich während der Flutkatastrophe auch gezeigt, wie sehr lokal in den Kommunen durchgeführte Hochwasserschutzmaßnahmen (z.B. an kleineren Fließgewässern) einen positiven Einfluss auf tieferliegende Anrainer von Fließgewässern hatten. Umgekehrt war dieses leider im Einzelfall auch zu beobachten. Eine kommunen-übergreifende Zusammenarbeit beim Hochwasserschutz ist dabei insbesondere bei den größeren Fließ-Gewässern im Kreis und auch über den Kreis hinaus notwendig. Dabei spielen auch eine zukünftige Entwicklung von Hochwasserschutz-Maßnahmen und auch eine zukünftige bisher noch nicht erfolgte Bebauung in Überflutungsbereichen eine wichtige Rolle – eine kommunenübergreifende integrierte Koordination der Zusammenarbeit und Flächenplanung wäre als Ziel anzustreben. In diesem Zusammenhang halten es die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für wichtig, in einen entsprechenden Dialog mit den Wasserverbänden und den Anrainer-Kommunen unserer Flussläufe einzutreten.
Erforderliche Maßnahmen können von Kommunen, vom Kreis und von den Wasserverbänden nicht allein finanziert werden. Daher muss das Augenmerk noch stärker darauf gelegt werden, Fördermittel zu akquirieren. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass dabei ein integriertes Vorgehen bei der Akquise von Fördermitteln vorteilhaft und eventuell auch noch in Projekte der Regionale 2025 integrierbar ist. Dieses Vorgehen ist gegenüber der Einzel-Akquise vorzuziehen. Zur Beseitigung von Umsetzungshemmnissen muss gegebenenfalls auch die Änderung von Verwaltungsvorschriften in den Fokus genommen werden.
Von Uwe Pakendorf // Kreistagsabgeordneter und Vorsitzender des Zukunftsausschusses
Antrag an den Rheinisch-Bergischen Kreis
Aus der Flutkatastrophe lernen – vor zukünftigen Gefahren besser schützen und frühzeitige Warnsysteme aufbauen
Sehr geehrter Herr Landrat,
folgenden Antrag bitten wir dem Zukunftsausschuss, dem Ausschuss für Umwelt und Pla-nung, eventuell anderen zu beteiligenden Ausschüssen und in der nachfolgenden Kreis-tagssitzung zur Abstimmung zu stellen.
- Der Kreistag beschließt, die im Rheinisch-Bergischen Kreis bewilligten Fluthilfen in Zusammenarbeit mit den Kommunen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu evaluieren.
- Der Kreistag beschließt, aufgrund der Erfahrungen aus der Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 in Harmonisierung mit den vom Kreis erstellten Starkregen-Risikokarten eine Überprüfung der baurechtlich relevanten Hochwasser-Risiko- und Gefahrenkarten der Bezirksregierung Köln für die Berechnungsmodelle der Hochwasserereignisse HQ-100 und HQ-extrem im Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises einzuleiten und mit der Bezirksregierung abzustimmen. Soweit nicht schon geschehen, ist in diesen Prozess auch eine Evaluation der Starkregen-Risikokarten anhand der Real-Daten der Flutkatastrophe zu integrieren.
- Der Kreistag beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, in Abstimmung mit den zuständigen übergeordneten Behörden die Machbarkeit zu überprüfen, ein Frühwarnsystem inklusive eines entsprechenden Berechnungsmodells zur gezielten Warnung von Anwohnerinnen und Anwohnern von Bach- und Flussläufen im Rheinisch-Bergischen Kreis bei flächendeckenden und lokalen Starkregenereignissen entsprechend den Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) einzuführen. In das Berechnungsmodell sind insbesondere auch die Wasserverbände einzubeziehen, um u. A. auch ein vorhersehendes frühzeitiges Wassermanagement der Talsperren zu integrieren.
- Der Kreistag beschließt, in Gespräche mit den kreisangehörigen Kommunen und den Anrainer-Kommunen der den Kreis durchquerenden größeren Fließgewässern und Wasserverbänden einzutreten, um die möglichen Maßnahmen zur kommunen-übergreifenden Zusammenarbeit zur Verbesserung des Hochwasserschutzes zu erarbeiten. Hierzu führt der Kreis schnellstmöglich eine Auftaktveranstaltung mit allen relevanten Akteuren durch mit dem Ziel, konkrete notwendige Umsetzungsmaßnahmen in allen beteiligten Gebietskörperschaften zu erarbeiten und soweit möglich ein integriertes Konzept zur Akquise von entsprechenden Fördermitteln zur Finanzierung der Projekte zu erstellen.
- Die Verwaltung informiert die politischen Gremien soweit möglich in jedem Sitzungsturnus über Verlauf und Ergebnisse der Arbeiten und legt erforderliche Beschlussvorlagen zur Abstimmung vor.
Begründung:
Die Ereignisse der Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 haben im Rheinisch-Bergischen Kreis aufgrund des flächendeckenden Dauerregens zu einer sehr unterschiedlichen Intensität und Gründen von Überflutungsereignissen geführt. Während verschiedene in den Kommunen durchgeführte Hochwasser-Schutzmaßnahmen sehr gute Wirkung gezeigt und damit ihre Praxistauglichkeit unter Beweis gestellt haben, kam es zum Teil lokal an Bachläufen und auch großflächig an Flussläufen insbesondere von Wupper und Sülz im Kreis-Gebiet zu enormen Sach- und Personenschäden. Ehrenamtliche Kräfte haben während und nach der Flut Gewaltiges geleistet.
Nun gilt es jedoch, Lehren aus den unterschiedlichen Flutereignissen zu ziehen und sich für erwartbare zukünftige Hochwasser-Ereignisse mit zunehmender Intensität aufgrund des Klimawandels vorzubereiten, um Mensch und Sachwerte noch besser zu schützen.
Das Starkregenereignis vom 14. und 15. Juli 2021 hat gezeigt, von welcher enormen Wichtigkeit die vom Kreistag beauftragte Klimawandel-Vorsorgestrategie ist. Ein Teilbaustein ist dabei die Analyse und Berechnung von Starkregenereignissen. Im Zukunftsausschuss am 30.08.2021 und im Ausschuss für Umwelt und Planung am 02.09.2021 werden die in Zusammenarbeit mit den Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises erstellten Ergebnisse der Analyse von Starkregenereignissen mit den entsprechenden Daten vorgestellt. Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen, dass die Erfahrungen des vergangenen Starkregenereignisses bereits in die Simulation eingearbeitet wurden, bitten die Verwaltung allerdings bei einer grundlegenden Überprüfung aller Hochwasser-Risikokarten im Zuge der Harmonisierung mit den Starkregen-Risikokarten das Gesamtsystem (und damit auch die eigenen Karten) ebenfalls zu evaluieren.
Dennoch zeigt sich bereits jetzt aufgrund der Erfahrungen des vergangenen Starkregenereignisses, dass die Komplexität der Wirksamkeit von Hochwasser-Schutzmaßnahmen in Verbindung mit ihrer Wirkung auf sehr unterschiedliche Hochwasser-Situationen enorm ist. Starkregen kann zum Beispiel sehr lokal in kurzer Dauer mit enorm hohen Regenmengen auftreten, jedoch auch die Form von Dauer-Landregen mit hohen Regenmengen über einen langen Zeitraum haben – ein Zusammenwirken mit einer Schneeschmelze führt wiederum zu einem anderen Verhalten in Fließgewässern.
Aufgrund von vor-Ort-Erfahrungen des vergangenen starken Dauerregen-Ereignisses aus Juli 2021 zeigt sich insbesondere an einigen Flussläufen im Kreis-Gebiet, dass die Berechnungen der Bezirksregierung Köln für 200- bis 500-jährliche Hochwasserereignisse (HQextrem) im Scheitelpunkt der lokalen Überflutungen zum Teil übertroffen wurden. Insofern stellt sich für die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Frage, inwieweit eine Überprüfung der bestehenden Hochwasser-Risiko- und Gefahrenkarten im Detail vor Ort notwendig sein könnte. Sollte die Berechnungsgrundlage noch einmal überprüft werden müssen, wird dies vermutlich auch Auswirkungen auf die Berechnungen zu baurechtlich besonders relevanten hundertjährlichen-Hochwasserereignissen (HQ100) haben. Eine Harmonisierung der Berechnungen des Kreises in Bezug auf Starkregenereignisse im Kreisgebiet und der Hochwassersimulationen der Bezirksregierung in Verbindung mit den Erfahrungen des Hochwasserereignisses vom 14./15 Juli 2021 wäre in diesem Zusammenhang sinnvoll.
Zudem hat sich aufgrund der Entwicklung der Scheitelwellen der Flut an den Flussläufen im Kreis-Gebiet vom 14./15. Juli 2021 gezeigt, dass eine genaue Berechnung der Hochwasserentwicklung aufgrund von vorliegenden Wettervorhersagen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) notwendig ist, um Anwohnerinnen und Anwohner von Gewässern im Kreis-Gebiet gezielt und frühzeitig warnen zu können. Die Ereignisse haben die besondere Bedeutung des technischen Hochwasserschutzes, insbesondere der Talsperren deutlich gemacht. Dies bedeutet, dass den Talsperren sowohl die Sicherung der Wasserversorgung als auch der Hochwasserschutz als Aufgabe zukommt. Sie werden zukünftig eine größere Pufferfunktion für beide Aufgaben wahrnehmen müssen und sind von den Wasserverbänden entsprechend auszustatten. Zur Gewährleistung eines hinreichenden Hochwasserschutzes müssen alle Gewässer – und damit auch kleine Bäche – betrachtet und Informationen über weitere relevante Faktoren wie die Beschaffenheit und die Sättigung der Böden einbezogen werden. Dazu bedarf es eines sehr genauen Berechnungsmodells, das bei Extrem-Wetterereignissen lokale Regenmengen möglichst genau vorhersagt (z.B. Regenradarkarten) und deren Auswirkung auf die Bach- und Flussläufe vorausberechnet. Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten eine Untersuchung zur Machbarkeit eines solchen Berechnungsmodells und Frühwarnsystems für elementar wichtig. Eine Zusammenarbeit mit den entsprechenden übergeordneten Behörden und Institutionen ist anzustreben, auch um eventuell mögliche Fördermittel zu akquirieren. Es wird gebeten, eine entsprechende Machbarkeit zum Schutz der Bürgerinnen und Bürgern im Kreis schnellstmöglich zu überprüfen und dem Kreistag zu berichten beziehungsweise als Beschluss vorzulegen.
In Einzelfällen hat sich während der Flutkatastrophe auch gezeigt, wie sehr lokal in den Kommunen durchgeführte Hochwasserschutzmaßnahmen (z.B. an kleineren Fließgewässern) einen positiven Einfluss auf tieferliegende Anrainer von Fließgewässern hatten. Umgekehrt war dieses leider im Einzelfall auch zu beobachten. Eine kommunen-übergreifende Zusammenarbeit beim Hochwasserschutz ist dabei insbesondere bei den größeren Fließ-Gewässern im Kreis und auch über den Kreis hinaus notwendig. Dabei spielen auch eine zukünftige Entwicklung von Hochwasserschutz-Maßnahmen und auch eine zukünftige bisher noch nicht erfolgte Bebauung in Überflutungsbereichen eine wichtige Rolle – eine kommunenübergreifende integrierte Koordination der Zusammenarbeit und Flächenplanung wäre als Ziel anzustreben. In diesem Zusammenhang halten es die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für wichtig, in einen entsprechenden Dialog mit den Wasserverbänden und den Anrainer-Kommunen unserer Flussläufe einzutreten.
Erforderliche Maßnahmen können von Kommunen, vom Kreis und von den Wasserverbänden nicht allein finanziert werden. Daher muss das Augenmerk noch stärker darauf gelegt werden, Fördermittel zu akquirieren. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass dabei ein integriertes Vorgehen bei der Akquise von Fördermitteln vorteilhaft und eventuell auch noch in Projekte der Regionale 2025 integrierbar ist. Dieses Vorgehen ist gegenüber der Einzel-Akquise vorzuziehen. Zur Beseitigung von Umsetzungshemmnissen muss gegebenenfalls auch die Änderung von Verwaltungsvorschriften in den Fokus genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
- Gez. Johannes Dünner // Fraktionsvorsitzender CDU
- Gez. Uwe Pakendorf // Stv. Fraktionsvorsitzender CDU
- Gez. Ursula Ehren // Fraktionsvorsitzende Bündnis 90 / Die Grünen
- Gez. Roland Rickes // Fraktionsvorsitzender Bündnis 90 / Die Grünen
Empfehlen Sie uns!