Antrag von CDU und Grünen: Aus der Flutkatastrophe lernen

20.08.2021

Vor zukünftigen Gefahren besser schützen und frühzeitige Warnsysteme aufbauen

Auch für den Ausschuss für Gesundheit, Rettungswesen und Verbraucherschutz stellen CDU gemeinsam mit Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen einen weitreichenden Antrag zur Überprüfung, Verbesserung und Ausbau der bestehenden Warnsysteme im Rheinisch-Bergischen Kreis. Die Ereignisse der Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 haben im Rheinisch-Bergischen Kreis aufgrund des Dauerregens zu erheblichen Schäden, zahlreichen Verletzten und leider auch zwei Toten geführt. Deswegen ist eine der zentralen Forderungen des Antrages, das bestehende Warnkonzept hinsichtlich seiner Wirksamkeit bei Extrem-Wettereignissen aufgrund der Erfahrungen der Flutkatastrophe sowie das Einsatz-Konzept aller involvierten Krisen-Kräfte zu untersuchen.

Eine solche Katastrophe hat auch hier im Kreis ganz deutlich gezeigt, wie wichtig ein funktionierendes und für alle Altersgruppen zur Verfügung stehendes Warnsystem ist. So sollte eine mögliche frühzeitige Warnung zum Beispiel auch für ältere Menschen, die kein modernes Smartphone besitzen über Sirenen und Rundfunk genauso möglich sein, wie über diverse Warn Apps, soziale Medien, über neuartige und regional mögliche Warninfos über Smartphone für die „mobilere“ oder technisch affineren Menschen jeden Alters.

Es sollte oberstes Ziel sein, dass wir im Rheinisch-Bergischen Kreis mit einem Warnsystem aufwarten können, was möglichst autark von Landesentscheidungen funktioniert und auch allein von unserem Krisenstab ausgelöst und größtenteils gesteuert werden kann. Dabei ist insbesondere auf eine technische Redundanz und auch eine kleinteilige regionale Nutzung wertzulegen. Die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger steht hier an oberster Stelle und auf funktionierende Warnsysteme müssen und sollten sich alle Bürgerinnen und Bürger im Kreis verlassen können.

Es kann daher nicht sein, dass vereinzelt ausgelöste Sirenen mangels Stromversorgung nicht funktionieren, dass gerade für ältere Menschen wichtige Durchsagen im Radio nicht gesendet werden, da die Warnstufe 1 (höchste Warnstufe) nicht ausgelöst wurde und eine Durchsage bei einer geringeren Warnstufe in dem bestehenden Warnsystem „MoWaS“ (Modulares Warnsystem) bisher nicht vorgesehen ist.

Aufgrund bestehender Empfehlungen zur Nutzung des Modularen Warnsystems ist eine Einsprechstelle bei Radio Berg und in Regionalprogramme weiterer Rundfunksender nicht geschaffen worden. Gerade deswegen muss für die Zukunft durch entsprechende Änderungen der Warnstufen und Regelungen sichergestellt sein, dass zukünftig eine Warnung über Radio gewährleistet sein muss. Dabei ist auch seitens des Radiosenders bzw. der Rundfunkanstalt sicherzustellen, dass durch eine technische Redundanz für eine Höchstverfügbarkeit des Sendeprogramms gesorgt wird, um eine Versorgung der Bevölkerung mit Informationen sicherzustellen. 

Ebenfalls muss ein reibungsloser Betrieb aller Sirenen gewährleistet und in jedem Teilgebiet des Kreises (Gebiet, welches durch die jeweilige Sirene abgedeckt wird) auch bei Stromausfall mit einer entsprechenden Notstromversorgung deutlich zu hören sein. Es ist nicht hinnehmbar, dass aufgrund einzelner Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern wegen einer vermeintlichen Lärmbelästigung der Sirenen, im Notfall in Teilgebieten des Kreises eine Warnung der Bevölkerung mit Sirenen unterbleibt. Die Lautstärke von Sirenen ist dabei stets auf das räumlich abzudeckende Gebiet unter Berücksichtigung von technischen Faktoren und Umwelteinflüssen aber auch Verkehrslärm zu definieren.

Aufgrund der Erfahrungen aus der Flutkatastrophe ist es zwingend notwendig und erforderlich, dass hier in einem kurzen und überschaubaren Zeitraum vorgenannte Maßnahmen aufgegriffen und im Sinne der Sicherheit im Kreis weiter verbessert werden.

Von Ulrich Heutz // Kreistagsabgeordneter und Vorsitzender des Ausschuss für Gesundheit, Rettungswesen und Verbraucherschutz