Terminierung der Aufstellungsversammlungen für die Landtagswahl

24.08.2021

Erweiterter Kreisvorstand beschließt Termine der Wahlkreismitgliederversammlungen und Verfahren zur Aufstellung

Die nächste Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen findet am 15. Mai 2022 statt. Die Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerber steht nun an. Auch wenn wir bis Ende September noch mitten im Bundestagswahlkampf stecken, hat sich der Kreisvorstand am Abend des 24. August 2021 bereits mit der Organisation der Aufstellungsversammlungen beschäftigt. Nach dem Tod von Holger Müller 2019 und der Ankündigung von Rainer Deppe, nicht erneut für eine Kandidatur zur Verfügung zu stehen, werden wir in beiden Wahlkreisen neue Bewerber/innen aufstellen.

Termine der beiden Wahlkreismitgliederversammlungen

Wahlkreis 21 / Rhein-Berg I (Bergisch Gladbach und Rösrath)
Mittwoch, 27. Oktober 2021
19:00 Uhr
Bürgerhaus Bergischer Löwe Bergisch Gladbach

WK 22 / Rhein-Berg II (Burscheid, Kürten, Leichlingen, Odenthal, Overath, Wermelskirchen)
Montag, 25. Oktober 2021
19:00 Uhr
Johannes-Löh-Gesamtschule Burscheid

Der Kreisvorstand ruft daher dazu auf, Vorschläge zu unterbreiten oder eine eigene Kandidatur anzukündigen.

Vorschläge können von jedem Mitglied der CDU sowie von den Mitgliederversammlungen und Vorständen der Stadt-/Gemeinde- und Ortsverbände und vom Kreisvorstand schriftlich eingereicht werden.

Alle Interessenten mögen sich bis Montag, 27. September 2021, 12:00 Uhr (parteiinterne Ordnungsfrist), per E-Mail an den Kreisvorsitzenden Uwe Pakendorf (bewerbung-landtagswahl [at] cdu-rbk.de (subject: Landtagswahl%202022) (bewerbung-landtagswahl (at) cdu-rbk.de)) wenden.

Für die Bewerbung erbitten wir per E-Mail

  • das auf dieser Seite zum Download verfügbare Formular
  • ein eigener Text (max. 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) und
  • ein Foto

Die Informationen werden in einer gedruckten Kandidatenmappe sowie hier im Internet auf www.cdu-rhein-berg.de/landtagswahl allen Mitgliedern mit der Einladung zur Wahlkreismitgliederversammlung zur Verfügung gestellt.

Unabhängig davon besteht selbstverständlich auch nach dieser internen Frist und auch noch während der Versammlung (nach entsprechender Frage der jeweiligen Versammlungsleitung) die Möglichkeit, sich selbst oder andere vorzuschlagen.

Ob und in welcher Form es vor den Wahlkreismitgliederversammlungen weitere Vorstellungsrunden geben wird, entscheidet der Kreisvorstand nach Sichtung der Anzahl der Bewerbungen in seiner Sitzung am 27. September 2021.

Außerdem hat der Kreisvorstand in seinem Beschluss auch Regelungen zur Finanzierung des jeweiligen Landtagswahlkampfes festgelegt.

Diese Informationen haben die Mitglieder der CDU und der Vereinigungen auch in der Anfang September 2021 erschienenen CDUinform-Ausgabe Nr. 41 erhalten.