Das zeige nicht zuletzt der Fall Zanders, betont die CDA Rhein-Berg.
Am 4. Februar 1920 wurde das Betriebsrätegesetz verabschiedet. Vorausgegangen waren Streiks und Kämpfe für mehr Mitbestimmung der Arbeitnehmerschaft in den Betrieben. Heute regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Zusammenarbeit von Arbeitgebern und gewählten Betriebsräten.
Wie wichtig das Betriebsverfassungsgesetz auch heute ist zeige der Fall Zanders, sagt Hansjörg Kickuth, stellvertretender Vorsitzender der Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft in Bergisch Gladbach und im Rheinisch-Bergischen Kreis – weil es die Rechte der Arbeitnehmer in jeder Situation gewährleiste.
Allerdings sinke die Anzahl der Betriebsräte in Deutschland seit Jahren, auch Großunternehmen haben zum Teil keinen Betriebsrat. Die Bundesregierung habe deshalb im Koalitionsvertrag vereinbart, die Gründungen und Wahlen von Betriebsräten zu erleichtern. Noch ist dazu nichts umgesetzt.
Kickuth fordert daher: „Als CDA haben wir uns für eine Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung in den Verhandlungen eingesetzt. Bundesarbeitsminister Heil muss dieses Vorhaben endlich umsetzen. Die betriebliche Mitbestimmung ist einer der großen Errungenschaften in unserer Sozialen Marktwirtschaft. Das dürfen wir nicht vernachlässigen.“
„Neben der vereinfachten Wahl, wollen wir Betriebsratsgründungen besser schützen. Der Kündigungsschutz des Wahlvorstandes und der Wahlbewerber sollte dazu ausgebaut werden. Zudem wollen wir Behinderungen der Betriebsratswahlen durch den Arbeitgeber stärker strafrechtlich verfolgen. Und auch das Vorgehen von kommerziellen Beratungsagenturen zur Bekämpfung von Betriebsräten unterbinden,“ sagt Kickuth anlässlich des 100-jährigen Jubiläums.
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