
Foto: Laurence Chaperon
Heute, am 18. März 2025, hat der Deutsche Bundestag den Kompromissvorschlag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen in einer namentlichen Abstimmung angenommen. Zu dem Finanzpaket nimmt der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Rhein-Berg, Dr. Hermann-Josef Tebroke, wie folgt Stellung:
„Am heutigen Tag musste ich eine weitreichende Entscheidung treffen. Auch wenn einige Argumente gegen das Finanzpaket sprechen, wiegen die Gründe für den Kompromissvorschlag schwerer. Deshalb habe ich der Vorlage zugestimmt. Denn letztlich erfordert die staatspolitische Verantwortung stets auch Abwägen von Entscheidungen im Licht der jüngsten Entwicklungen.
Als einwohner- und wirtschaftsstärkstes Land der Europäischen Union und als Mitglied der europäischen Verteidigungsgemeinschaft ist Deutschland besonders gefordert, seine Verteidigungsfähigkeit zu erhalten und auszubauen. Insbesondere vor dem Hintergrund des anhaltenden russischen Angriffskrieges in der
Ukraine und dem verringerten Engagement der USA muss Deutschland ein starkes Signal an andere EU-Mitgliedsstaaten, vor allem im Baltikum und in Osteuropa, und an die Ukraine, aber auch an potenzielle Aggressoren wie Russland senden.
Der finanzpolitische Rahmen ist durch die Schuldenbremse nicht ausreichend, um auf diese veränderte außenpolitische Bedrohungslage angemessen zu reagieren. Deshalb ist die Entkoppelung der Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse notwendig. Denn zum Schutze der Grenzen Deutschlands und der europäischen Partner modernisiert Deutschland die Bundeswehr, den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie die Nachrichtendienste.
Teil des Finanzpakets ist auch ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro, das für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur, den Klimaschutz und in die Funktionalität von Bundesländern und Kommunen investiert wird. Die nächste Bundesregierung ist gefordert, grundlegende Reformen und Einsparungen zu beschließen und mehr für den Wirtschaftsstandort zu tun.
Gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes sind Bundestagsabgeordnete auch über den Wahltermin hinaus bis zum Zusammentreten des neuen Bundestages am 25. März in der Verantwortung. Als frei gewählter Abgeordneter bin ich verpflichtet, Entscheidungen gemäß meinem Gewissen zu treffen. Dies habe ich heute ein letztes Mal getan.
Aus der Mitte des Parlaments wurde somit eine schwierige, aber staatspolitisch notwendige Entscheidung zum Schutze der Freiheit Deutschlands und Europas getroffen. Da in der kommenden 21. Legislatur des Deutschen Bundestages Die Linke und AfD gemeinsam verfassungsändernde Beschlüsse verhindern können, ist nur folgerichtig, diesen Kompromiss nun auf den Weg zu bringen.“
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