Im engen Schulterschluss mit unserem Landrat Stephan Santelmann und nach vielen intensiven Gespräch mit allen relevanten Akteuren im Rheinisch-Bergischen Kreis gehen CDU und Bündnis 90 / Die Grünen mit einer klaren, kommunalfreundlichen und nachhaltigen Linie in die Verabschiedung des Kreishaushaltes am 18. März 2021.
Unter anderem hilft die geänderte Rechtslage durch den Erlass des Kommunalministeriums NRW zur Isolation der Coronabedingten Schäden auch in der mittelfristigen Finanzplanung. So können die Corona-Kosten bereits in der Ergebnisrechnung 2020 aktiviert und im Haushaltsplan 2021 sowie der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 maximal ausgeschöpft werden. Damit wird die Handlungs- und Investitionsfähigkeit von Kreis und Kommunen in Zeiten Corona-bedingter Mehraufwendungen erhalten.
Dies führt allerdings unvermeidbar zu einer Isolation der Corona-bedingten Mehraufwendungen im Planungszeitraum bis 2024 in Höhe von rund 95 Mio. Euro, die ab 2025 durch die kommunale Familie im Rheinisch-Bergischen Kreis anteilig im allgemeinen Haushalt Kreisumlage-relevant als Abschreibung verbucht werden muss. Diese Verlagerung der entstehenden Corona-bedingten Kosten wurde insbesondere mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen besprochen und ist auf deren Zustimmung gestoßen.
Zudem halten die Fraktionen von CDU und Grünen gemeinsam mit Stephan Santelmann an dem Beschluss des Koalitionsvertrages fest, dem Ziel eines ausgeglichenen Kreishaushaltes so weit wie möglich nahe zu kommen, um eine Reduzierung der Ausgleichsrücklage im Planungszeitrum gegen Null zu verhindern und weitere zukünftige finanzielle Unwägbarkeiten zum Wohl der langfristigen Stabilisierung der Kreisumlagesatzes auch zukünftig abfedern zu können. Aus diesem Grund wird der Kreisumlagesatz in der mittelfristigen Finanzplanung in 2022 weiterhin bei 35,5 Prozentpunkten belassen und aufgrund des sich andeutenden erhöhten strukturellen Defizits im Planungszeitraum der Jahre 2023 und 2024 um 0,5 Prozent auf 36,0 Prozent angehoben. Dies führt dazu, dass sich die Ausgleichsrücklage des Kreises lediglich von 25,2 Mio. Euro auf 17,8 Mio. Euro reduziert.
Sobald die Ausgleichsrücklage des Kreises aufgezehrt wäre, entstünde die rechtlich zwingende Notwendigkeit, die Kreisumlage an die Notwendigkeit eines Haushaltsausgleichs anzupassen, was für die Kreis-Kommunen unzumutbare Unwägbarkeiten in der mittelfristigen Haushaltsplanung verursacht und unweigerlich in Krisenzeiten zu einer sprunghaft ansteigenden kommunalen Steuerentwicklung führen kann. Dies gilt es zu verhindern.
Produkt- und Aufgabenanalyse weiterführen
Das Strategische Aufgabenmanagement führt nach dessen Abschluss am Ende des Planungszeitraumes Ende 2021 zu einer vorzeitigen Haushaltsentlastung von 7,2 Mio. Euro, allein 3,5 Mio. Euro im Jahr 2021 gegenüber dem Grundszenario des prognostizierten Personalmehraufwandes. Diesen Weg wollen CDU, Grüne und Landrat konsequent fortsetzen und den Personal- sowie Gesamtaufwand der Kreisverwaltung einer fortgesetzten strategischen Produkt- und Aufgabenanalyse unterziehen, um die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns auch in den kommenden Jahren darstellen zu können. Dazu wird die Kreisverwaltung gebeten, ein entsprechendes anschließendes Konzept zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Rückkehr der Verwaltung in den Normal-Betrieb der nach-Corona-Zeit vorzulegen.
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