Spenden an die CDU Rheinisch-Bergischer Kreis

13.05.2024
Kreisverband

Im Zusammenhang mit einem in der Medienberichterstattung thematisierten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Schleuserkriminalität wurde bei einer internen Prüfung festgestellt, dass aus dem Kreis der Beschuldigten, namentlich eines Rechtsanwalts oder mit ihm in Verbindung stehender Firmen, auch wir als CDU Rheinisch-Bergischer Kreis Spenden erhalten haben.

Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU des Rheinisch-Bergischen Kreises, Dr. Hermann-Josef Tebroke: “Die CDU Rheinisch-Bergischer Kreis ist entsetzt über die in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe der Schleuserkriminalität gegen verschiedene Verdächtige. Diese Vorwürfe sind schwerwiegend und verlangen nach einer umfassenden Aufklärung. Wir haben uns proaktiv an die Staatsanwaltschaft gewandt, sie über die uns bekannten Fakten informiert und unsere Unterstützung bei der Aufklärung angeboten.”

Die interne Prüfung hat ergeben, dass es im Jahr 2022 insgesamt drei Einzelspenden in Höhe von jeweils 9.990 Euro gab. Eine Spende kam von besagtem Rechtsanwalt. Die beiden anderen von Firmen, in denen er Geschäftsführer war. Das Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz) regelt im § 25 Absatz 3 die Veröffentlichungspflichten der Parteien: Spenden, Mitgliedsbeiträge und Mandatsträgerbeiträge an eine Partei oder einen oder mehrere ihrer Gebietsverbände, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr (Rechnungsjahr) 10 000 Euro übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Zuwenders oder anderer Angaben, die eine Identifikation der Person vergleichbar ermöglichen, sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht zu verzeichnen. Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 35 000 Euro übersteigen, sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen. Dieser veröffentlicht die Zuwendung unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache. Die CDU Rheinisch-Bergischer Kreis hat die gesetzlichen Vorgaben vollumfänglich eingehalten. Alle Spenden wurden ordnungsgemäß verbucht. Eine Veröffentlichung im Rechenschaftsbericht der CDU Deutschlands erfolgt dann, wenn ein Spender oder ein Unternehmen in einem Jahr mehr als 10.000 Euro gespendet hat. Dies war im Jahr 2022 in Bezug auf den Rechtsanwalt der Fall, da er in diesem Jahr offenbar neben seiner Spende an die CDU Rheinisch-Bergischer Kreis eine oder mehrere weitere Spenden persönlich an andere Verbände oder Gliederungen innerhalb der CDU tätigte.

Der Spender hat im Verwendungszweck der Überweisung angegeben, dass er den Landtagswahlkampf des örtlichen Landtagskandidaten Herbert Reul unterstützen wolle. Das Geld wurde im Jahr 2022 entsprechend für den Landtagswahlkampf im Rheinisch-Bergischen Kreis verwendet. Der Rechtsanwalt war Herbert Reul bekannt.

Eine Überprüfung aller Spenden der letzten zehn Jahren hat ergeben, dass es darüber hinaus keine weiteren Spenden oder Zuwendungen des Rechtsanwalts oder einer seiner nach jetzigem Kenntnisstand mit ihm verbunden Firmen gegeben hat.

Die CDU Rheinisch-Bergischer Kreis hat entsprechend der Empfehlungen des Landesverbands unverzüglich dafür Sorge getragen, dass die Gesamtsumme der bekannten Spenden über ein anwaltliches Treuhandkonto separiert und treuhänderisch dokumentiert werden wird. Diese Dokumentation soll den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Für die Zahlung auf das Treuhandkonto werden wir vorhandene Rücklagen nutzen.